I. Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) nebst Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß §
Der am 23. Januar 1939 geborene Arbeitnehmer P. H. (H) war bei der Klägerin bzw ihrer Rechtsvorgängerin von April 1961 bis Ende Januar 1997 als Entwicklungsingenieur beschäftigt. H schied aus dem Arbeitsverhältnis auf Grund eines am 23. Mai 1995 geschlossenen Auflösungsvertrages aus.
Die Beklagte bewilligte und zahlte an H ab 1. Februar 1997 bis einschließlich 31. Januar 1999 Alg. Seit dem 1. Februar 1999 bezieht H Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|