LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.11.1996
L 3 Ar 2263/93
Normen:
AFG § 103 Abs. 1 § 103 Abs. 4 § 34 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 28.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 Ar 1564/93

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfügbarkeit bei der Anfertigung des Meisterstücks

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.1996 - Aktenzeichen L 3 Ar 2263/93

DRsp Nr. 2006/24003

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfügbarkeit bei der Anfertigung des Meisterstücks

Im Wege der lückenfüllenden Auslegung ist die Regelung des § 103 Abs. 4 AFG auf den Antragsteller zu erstrecken, wenn die Anfertigung des Meisterstücks nicht mit Unterhaltsgeld gefördert werden kann, weil die Zeit zwischen dem Ende des Unterrichts und der Ablegung der Prüfung mehr als drei Wochen beträgt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 103 Abs. 1 § 103 Abs. 4 § 34 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 28.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 Ar 1564/93