1. Die Klägerin wendet sich gegen die Erstattung von Arbeitslosengeld nach § 128 a AFG für den früheren Arbeitnehmer J. K.(K.). K. war bei der Klägerin vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 im Außendienst angestellt. Zusätzlich [...]
LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 07.10.1996 (L 3 Ar 1356/94)