SG Freiburg (Breisgau) - S 3 Ar 567/93 - 24.09.1993,
Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1996 - Aktenzeichen L 3 Ar 1967/93
DRsp Nr. 2006/24023
Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
1. Zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit vermag nur die tatsächliche Aufnahme der Ausbildung führen. Daß ein Arbeitsloser den Status eines Studenten innehat, reicht nicht aus.2. Den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1GG genügt die Anwendung von § 103a Abs. 2AFG nur dann, wenn die Widerlegung der Vermutung nicht gänzlich oder doch praktisch ausgeschlossen ist. Auch die Berücksichtigung individueller Umstände grundsätzlich muß möglich sein. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]