LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.10.1996
L 13 An 2147/96
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB VI § 282 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 12.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 An 304/96

Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlung bei Heiratserstattung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1996 - Aktenzeichen L 13 An 2147/96

DRsp Nr. 2006/24026

Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlung bei Heiratserstattung

1. Das Verbot einer nachträglichen Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ist nicht verfassungswidrig. 2. Von Verfassungs wegen ist die Begünstigung der nach § 282 SGB VI Berechtigten gegenüber allen anderen Nachzahlungsberechtigten ebenso hinzunehmen wie ihre Bevorzugung gegenüber der Gruppe, die von der Nachzahlung und Aufstockung ihrer in der streitigen Zeit entrichteten Pflichtbeiträge ausgeschlossen ist. 3. Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die bloße Erwartung oder Hoffnung, bei einer künftigen Regelung rentenrechtlicher Tatbestände begünstigt zu werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB VI § 282 ;