LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 31.10.1996
L 13 An 1114/96
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB VI § 282 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 28.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 An 1619/95

Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlung bei Heiratserstattung

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 31.10.1996 - Aktenzeichen L 13 An 1114/96

DRsp Nr. 2006/24017

Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlung bei Heiratserstattung

1. Das Verbot einer nachträglichen Aufstockung bereits entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ist nicht verfassungswidrig. 2. Von Verfassungs wegen ist die Begünstigung der nach § 282 SGB VI Berechtigten gegenüber allen anderen Nachzahlungsberechtigten ebenso hinzunehmen wie ihre Bevorzugung gegenüber der Gruppe, die von der Nachzahlung und Aufstockung ihrer in der streitigen Zeit entrichteten Pflichtbeiträge ausgeschlossen ist. 3. Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die bloße Erwartung oder Hoffnung, bei einer künftigen Regelung rentenrechtlicher Tatbestände begünstigt zu werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB VI § 282 ;