LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.10.1996
L 5 Ar 2474/94
Normen:
AFG § 134 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 § 137 ; AuslG (1990) § 84 Abs. 1 ;

Bedürftigkeit von Ausländern beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.10.1996 - Aktenzeichen L 5 Ar 2474/94

DRsp Nr. 2006/24034

Bedürftigkeit von Ausländern beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

Wenn sich ein Deutscher gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen, so entfällt dadurch nicht die Bedürftigkeit eines ausländischen Arbeitslosen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 134 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 § 137 ; AuslG (1990) § 84 Abs. 1 ;