LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.10.1996 L 6 Vg 1909/94
Normen:
OEG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 6 Vg 294/93 - 10.06.1994,
Anspruch auf Opferentschädigung bei Mitverursachung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen L 6 Vg 1909/94
DRsp Nr. 2006/24028
Anspruch auf Opferentschädigung bei Mitverursachung
Es besteht kein Anspruch auf Opferentschädigung, wenn die Geschädigte bei der Abwehr von die Nachtruhe störendem Lärm durch ihr Verhalten zum Eintritt der Schädigung zumindest annähernd gleichwertig beigetragen hat. Auch wenn tatbezogene Umstände den gleichen Rang wie eine Mitverursachung erreicht haben, sind Versorgungsleistungen nach dem OEG zu versagen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]