LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.10.1996 L 7 U 1566/93
Normen:
RVO § 558 Abs. 1 S. 1 § 558 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 ;
Kostenübernahme für eine Heimpflege in einer Werkstatt für Behinderte
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.1996 - Aktenzeichen L 7 U 1566/93
DRsp Nr. 2006/24018
Kostenübernahme für eine Heimpflege in einer Werkstatt für Behinderte
Die Kosten für die Unterbringung in einer Werkstatt für Behinderte sind als Heimpflege gemäß § 558RVO zu übernehmen, wenn die Kosten für eine erforderliche Unterbringung und Pflege in einem Körperbehinderten-Zentrum (hier Körperbehinderten-Zentrum Oberschwaben) nicht geringer wären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RVO § 558 Abs. 1 S. 1 § 558 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 ;