LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.10.1996
L 7 U 1566/93
Normen:
RVO § 558 Abs. 1 S. 1 § 558 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 ;

Kostenübernahme für eine Heimpflege in einer Werkstatt für Behinderte

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.1996 - Aktenzeichen L 7 U 1566/93

DRsp Nr. 2006/24018

Kostenübernahme für eine Heimpflege in einer Werkstatt für Behinderte

Die Kosten für die Unterbringung in einer Werkstatt für Behinderte sind als Heimpflege gemäß § 558 RVO zu übernehmen, wenn die Kosten für eine erforderliche Unterbringung und Pflege in einem Körperbehinderten-Zentrum (hier Körperbehinderten-Zentrum Oberschwaben) nicht geringer wären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 558 Abs. 1 S. 1 § 558 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB X § 104 Abs. 1 ;