Kein einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung eines teilzeitbeschäftigten Krankenhausarztes zur vertragsärztlichen Versorgung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 03.12.1996 - Aktenzeichen L 5 Ka 2043/96
DRsp Nr. 2006/24000
Kein einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung eines teilzeitbeschäftigten Krankenhausarztes zur vertragsärztlichen Versorgung
Für die Frage, ob ein halbtags tätiger Krankenhausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden kann, liegen keine ausreichenden Interessen vor, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zugunsten des Arztes rechtfertigen würden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]