SG Stuttgart, vom 18.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 Ka 4564/95
Kein Berufung gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.12.1996 - Aktenzeichen L 5 Ka 3099/96
DRsp Nr. 2006/23995
Kein Berufung gegen Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auch für Anerkenntnis-Urteile und auch dann, wenn die Kostenentscheidung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein sollte, gilt der Ausschluß der Berufung gegen Kostenentscheidungen nach § 144 Abs. 4SGG. Eine ersatzweise Beschwerde findet auch nicht im Falle eines Anerkenntnis-Urteils statt. Mangels Beschwer kann der durch ein Anerkenntnis-Urteil Begünstigte dieses nicht anfechten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]