SG Stuttgart, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 Ka 2236/93
Vergütung von Leistungen mit Medizinisch-technischem Großgerät, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1996 - Aktenzeichen L 5 Ka 2387/94
DRsp Nr. 2006/24024
Vergütung von Leistungen mit Medizinisch-technischem Großgerät, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit
Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen mit dem Computertomographen ist eine Standortgenehmigung. Mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorschriften zum Schutz der beruflichen Betätigungsfreiheit ist § 85 Abs. 2a S. 1 SGB V vereinbar und somit wirksam. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]