SG Reutlingen, vom 28.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 J 858/92
Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichtbefolgung von Beweisanträgen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1996 - Aktenzeichen L 11 J 2039/94
DRsp Nr. 2006/24020
Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichtbefolgung von Beweisanträgen
Die Aufklärungspflicht des Gerichts wird wegen Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen nicht verletzt, wenn die Einwendungen des Klägers keine weitergehende medizinische Beweiserhebung zur Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit rechtfertigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]