SG Karlsruhe, vom 19.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Ar 2269/93
Kein Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruches bei niederländischer Rente wegen Erwerbsminderung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 07.10.1996 - Aktenzeichen L 3 Ar 1356/94
DRsp Nr. 2006/24032
Kein Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruches bei niederländischer Rente wegen Erwerbsminderung
Die niederländische Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering (WAO) vom 18.2.1966 ist keine mit der deutschen Erwerbsunfähigkeitsrente vergleichbare Leistung, so daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht nach § 118 Abs. 1 Nr. 3AFG iVm 142 AFG ruht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]