Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.10.1996 - Aktenzeichen L 5 Ka 3395/96
DRsp Nr. 2006/24025
Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerden im sozialgerichtlichen Verfahren
Nur unter engen Voraussetzungen kommt die Aussetzung eines Verfahrens wegen bereits anhängiger Verfassungsbeschwerde-Verfahren in analoger Anwendung des § 114 Abs. 2SGG in Betracht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]