LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.1996 - Aktenzeichen L 10 U 2640/95
DRsp Nr. 2006/24009
Arbeitsunfall bei gemischter Tätigkeit
Beim Reinigen der Dachrinne eines Privathauses nach der auf dem angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstück durchgeführten Baumfällaktion besteht kein Unfallversicherungsschutz. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]