LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.05.2022
L 3 AL 670/21
Normen:
SGB III § 157 Abs. 1; SGB III § 157 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und S. 2;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 19.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 2397/19

Anspruch auf ArbeitslosengeldAnforderungen an das Ruhen des Leistungsanspruchs nach dem Erhalt einer Urlaubsabgeltung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2022 - Aktenzeichen L 3 AL 670/21

DRsp Nr. 2022/10208

Anspruch auf Arbeitslosengeld Anforderungen an das Ruhen des Leistungsanspruchs nach dem Erhalt einer Urlaubsabgeltung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung erhalten hat, erfüllt dies den Tatbestand des § 157 Abs. 2 SGB III unabhängig davon, ob dem ein Anspruch auf Urlaub beziehungsweise auf eine Urlaubsabgeltung aus dem Arbeitsverhältnis zugrunde lag (Anschluss an BSG, Urteil vom 29.07.1993 - 11 RAr 17/92).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.01.2021 wird zurückgewiesen.

Die auf Verurteilung der Beklagten zur Gewährung einer Weiterbildung gerichtete Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 157 Abs. 1; SGB III § 157 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten sind die Höhe und das teilweise Ruhen des Arbeitslosengeldes streitig.

Der 1968 geborene Kläger war ab dem 01.05.2011 bei der R GmbH als Monteur und sodann bei der I GmbH beschäftigt.