1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 2. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Juni 2016 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld für die Zeit vom 15. März 2016 bis zum 28. März 2016 zu gewähren. 2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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