SGB III § 194 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 194 Abs. 1 S. 3 § 194 Abs. 2 ; UhVorschG § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 272
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 16 AL 269/05 - 10.05.2007,
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung, Unterhaltsschulden aus früheren Zeiträumen
LSG Saarland, Urteil vom 20.11.2007 - Aktenzeichen L 6 AL 16/07
DRsp Nr. 2008/9058
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung, Unterhaltsschulden aus früheren Zeiträumen
Monatlich zu entrichtende Zahlungen des Ehemannes der Arbeitslosen wegen Unterhaltsrückständen aus einem nicht streitbefangenen Zeitraum an das Unterhaltsvorschuss leistende Land sind bei der Berechnung der Höhe der zustehenden Arbeitslosenhilfe nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 194 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 194 Abs. 1 S. 3 § 194 Abs. 2 ; UhVorschG § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 16 AL 269/05 - 10.05.2007,