BSG - Urteil vom 17.06.2008
B 8 AY 8/07 R
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 3 § 3 §§ 3ff ; AufenthG (2004) § 60a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 16.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 AY 28/05
SG Hannover, vom 23.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 AY 39/05

Anspruch auf Asylbewerberleistung, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

BSG, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen B 8 AY 8/07 R

DRsp Nr. 2008/20811

Anspruch auf Asylbewerberleistung, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

1. Minderjährigen Kindern ist ein Fehlverhalten ihrer Eltern in Form einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht zuzurechnen. Sie erhalten gleichwohl nur dann höhere Analogleistungen, wenn zumindest einem Elternteil Leistungen gem § 2 Abs. 1 AsylbLG zustehen. 2. Für eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer ist nicht entscheidend, ob der Asylbewerber im streitigen Zeitraum in die deutsche Gesellschaft eingegliedert war. Vielmehr genügt ein früheres Fehlverhalten, das generell geeignet war, die Aufenthaltsdauer zu beeinflussen. Dabei ist eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung nicht bereits darin zu sehen, dass der Asylbewerber nicht freiwillig ausgereist ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 3 § 3 §§ 3ff ; AufenthG (2004) § 60a ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 1. Januar bis 22. März 2005. Die Kläger begehren insbesondere statt der Leistungen nach § 3 AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte Analog-Leistungen) unter entsprechender Anwendung des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII).