Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Kläger macht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren ohne konkreten Antrag in der Berufungsinstanz geltend, das sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts über höhere Leistungen nach dem
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