Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des SG Freiburg vom 5. September 2018 aufgehoben.
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24. November 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2018 verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.967,64 Euro auszuzahlen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klage- und Berufungsverfahren.
Zwischen den Beteiligten ist die Auszahlung eines sichergestellten und an den beklagten Leistungsträger überwiesenen Geldbetrages an den Kläger streitig.
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