LSG Hamburg - Urteil vom 17.01.2019
L 4 AS 320/17
Normen:
SGB II § 11b Abs. 2 S. 3; SGG § 179 Abs. 1; ZPO § 580 Nr. 7b;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 3196/16

Anspruch auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIHöhe des Einkommensfreibetrages aufgrund einer ÜbungsleitertätigkeitUnbegründetheit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen VerfahrenBescheinigung eines Finanzamtes ist keine Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO

LSG Hamburg, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen L 4 AS 320/17

DRsp Nr. 2019/7842

Anspruch auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Höhe des Einkommensfreibetrages aufgrund einer Übungsleitertätigkeit Unbegründetheit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren Bescheinigung eines Finanzamtes ist keine Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO

Die Bescheinigung eines Finanzamtes stellt keine Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7b ZPO dar.

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 11b Abs. 2 S. 3; SGG § 179 Abs. 1; ZPO § 580 Nr. 7b;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Klageverfahrens S 32 AS 2701/13 unter Hinweis auf eine nach Abschluss des Verfahrens erlangte Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerrechtlichen Beurteilung seiner Tätigkeit für eine Musikschule.

Der 1953 geborene Kläger ist als freiberuflicher Musiker selbständig tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit absolvierte er verschiedene Auftritte als Musiker und begleitete unter anderem seit Februar 2003 als Pianist einen Gospelchor bei der Musikschule der Samtgemeinde H. als freier Mitarbeiter.

Neben seiner selbständigen Tätigkeit beantragte er ab Mai 2012 aufstockende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von dem Beklagten.