Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Unter Abänderung der Nummer III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 18. April 2018 wird der Streitwert für das Verfahren im ersten Rechtszug und für das Beschwerdeverfahren auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
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