Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erstatten hat.
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