Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2020 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 30. November 2018 zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger ein Fünftel der Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten noch über die Gewährung eines höheren Berufsschadensausgleichs (BSchA) für die Zeit vom 1.3.2016 bis zum 30.6.2017 durch Anpassung an eine Erhöhung der Besoldung der Bundesbeamten.
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