LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.11.2018
L 13 VK 1/17
Normen:
BVG § 30 Abs. 3; BVG § 30 Abs. 4 S. 1; BVG § 30 Abs. 5 S. 1 und S. 6; BVG § 30 Abs. 6 S. 1; BVG § 30 Abs. 7; BVG § 30 Abs. 8; BSchAV; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2020, 608
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 29.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 VK 73/14

Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BundesversorgungsgesetzKausalitätsprüfung für einen schädigungsbedingten Einkommensverlust

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2018 - Aktenzeichen L 13 VK 1/17

DRsp Nr. 2019/1071

Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz Kausalitätsprüfung für einen schädigungsbedingten Einkommensverlust

Wenn es unter Berücksichtigung des familiären Hintergrundes, des Bildungsstandes und erster Berührungen mit der Arbeitswelt keinesfalls wahrscheinlich ist, dass unterstellte Berufswünsche realisiert werden können, ist die Geltendmachung eines höheren Einkommens ohne die Schädigungsfolgen spekulativ (hier beim Berufswunsch Flugtechniker/Architekt eines selbständigen Stahlhändlers).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.11.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 3; BVG § 30 Abs. 4 S. 1; BVG § 30 Abs. 5 S. 1 und S. 6; BVG § 30 Abs. 6 S. 1; BVG § 30 Abs. 7; BVG § 30 Abs. 8; BSchAV; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über Berufsschadensausgleich (BSA) nach § 30 Abs. 3 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).