Die Berufungen des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Mai 2011 und den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 21. Oktober 2015 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Auferlegung von Verschuldenskosten aufgehoben wird.
Außergerichtliche Kosten sind auch in den Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|