LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.01.2017
L 6 VG 4822/15
Normen:
SGG § 192;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 VG 2970/13
SG Freiburg, vom 21.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 VG 2243/08

Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von GewalttatenKeine Auferlegung von Verschuldenskosten nach Nichtwahrnehmung eines durch das Gericht veranlassten gutachterlichen Untersuchungstermins

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.01.2017 - Aktenzeichen L 6 VG 4822/15

DRsp Nr. 2017/2238

Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Keine Auferlegung von Verschuldenskosten nach Nichtwahrnehmung eines durch das Gericht veranlassten gutachterlichen Untersuchungstermins

Nehmen Beteiligte einen durch das Gericht veranlassten gutachterlichen Untersuchungstermin nicht wahr, sind in der Entscheidung keine Verschuldenskosten aufzuerlegen, wenn eine bewusste Irreführung oder vorsätzliche Täuschung des Gerichts nicht erwiesen ist.

Tenor

Die Berufungen des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. Mai 2011 und den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 21. Oktober 2015 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Auferlegung von Verschuldenskosten aufgehoben wird.

Außergerichtliche Kosten sind auch in den Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 192;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen gesundheitlicher Folgen aus einer Gewalttat am 31. Oktober 2006.