Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herne vom 10.04.2013 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger 6/7 und die Beklagte 1/7.
Die Revision wird zugelassen.
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