BSG - Urteil vom 26.10.2004
B 7 SF 2/03 R
Normen:
BliGG BY Art. 1 Abs. 1 Art. 1 Abs. 2 ; SGG § 162 ;
Vorinstanzen:
Bayerisches Landessozialgericht - L 15 BL 2/99 - 28.10.2003,
SG Augsburg, vom 25.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BL 4/97

Anspruch auf Blindengeld für einen Wachkomapatienten

BSG, Urteil vom 26.10.2004 - Aktenzeichen B 7 SF 2/03 R

DRsp Nr. 2005/1093

Anspruch auf Blindengeld für einen Wachkomapatienten

Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz wird ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf pauschal gezahlt. Die Formulierung "zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen" beinhaltet keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreibt lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelungen (hier beim Anspruch auf Blindengeld bei einem Wachkomapatienten). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BliGG BY Art. 1 Abs. 1 Art. 1 Abs. 2 ; SGG § 162 ;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft die Zahlung von Blindengeld für die Zeit vom 1. April 1996 bis 31. März 2001 an die Kläger als Rechtsnachfolger des verstorbenen Andreas Dick (>A.D.<; Ehemann der Klägerin zu 1, Vater der Kläger zu 2 und 3).

Der 1952 geborene A.D. litt nach einem Herzinfarkt mit Kreislaufstillstand (im Jahre 1993), aus dem ein hypoxischer Hirnschaden resultierte, an einem apallischen Syndrom (Lähmung aller Gliedmaßen sowie Verlust der Kommunikationsfähigkeit = Wachkoma). A.D. ist am 23. März 2001 verstorben.