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Der Rechtsstreit betrifft die Zahlung von Blindengeld für die Zeit vom 1. April 1996 bis 31. März 2001 an die Kläger als Rechtsnachfolger des verstorbenen Andreas Dick (>A.D.<; Ehemann der Klägerin zu 1, Vater der Kläger zu 2 und 3).
Der 1952 geborene A.D. litt nach einem Herzinfarkt mit Kreislaufstillstand (im Jahre 1993), aus dem ein hypoxischer Hirnschaden resultierte, an einem apallischen Syndrom (Lähmung aller Gliedmaßen sowie Verlust der Kommunikationsfähigkeit = Wachkoma). A.D. ist am 23. März 2001 verstorben.
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