LSG Bayern - Urteil vom 10.12.2019
L 15 BL 5/16
Normen:
BayBlindG Art. 7 Abs. 3; BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 26.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BL 13/11

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindGBegriff der Blindheit im gesetzlichen SinneEinwand der Zweckverfehlung des BayBlindG

LSG Bayern, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen L 15 BL 5/16

DRsp Nr. 2020/6673

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindG Begriff der Blindheit im gesetzlichen Sinne Einwand der Zweckverfehlung des BayBlindG

Für den Anspruch auf Blindengeld kommt es darauf an, ob insgesamt die Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) nicht gegeben ist, mithin ob der behinderte Mensch blind ist.

Tenor

I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 7 Abs. 3; BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch des Klägers auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) streitig.

Der 1991 geborene Kläger leidet seit seiner Geburt unter einem schweren Residualsyndrom mit statomotorischer Retardierung, Mikrozephalie, Tetraspastik und Epilepsie. Er ist in O-Stadt (Russland) geboren und kam mit seiner Familie im März 1998 nach Deutschland.