Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 5. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Anspruch der 2007 geborenen und 2010 verstorbenen Klägerin (im Folgenden: Antragstellerin) auf Blindengeld nach dem Bayerischen
Die Klägerin ist die Mutter der Antragstellerin und führt als deren Rechtsnachfolgerin (im Folgenden: Klägerin) den Rechtsstreit fort.
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