LSG Bayern - Urteil vom 12.11.2019
L 15 BL 1/12
Normen:
BayBlindG Art. 7 Abs. 3; BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 05.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BL 3/09

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindGEinwand der Zweckverfehlung des BayBlindGEigenart des Krankheitsbildes des Betroffenen

LSG Bayern, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen L 15 BL 1/12

DRsp Nr. 2019/18085

Anspruch auf Blindengeld nach dem BayBlindG Einwand der Zweckverfehlung des BayBlindG Eigenart des Krankheitsbildes des Betroffenen

Der Zweck des Blindengelds wird verfehlt, wenn ein blindheitsbedingter Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbildes des Betroffenen gar nicht erst ent- bzw. bestehen kann.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 5. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 7 Abs. 3; BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Anspruch der 2007 geborenen und 2010 verstorbenen Klägerin (im Folgenden: Antragstellerin) auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG).

Die Klägerin ist die Mutter der Antragstellerin und führt als deren Rechtsnachfolgerin (im Folgenden: Klägerin) den Rechtsstreit fort.