SG Karlsruhe - Gerichtsbescheid vom 08.08.2007
S 5 KR 5364/06
Normen:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 4 ;

Anspruch auf Doppelversorgung mit einem Therapiestuhl aus der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Kindergartenbesuch

SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 08.08.2007 - Aktenzeichen S 5 KR 5364/06

DRsp Nr. 2008/9257

Anspruch auf Doppelversorgung mit einem Therapiestuhl aus der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Kindergartenbesuch

Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln ist möglich, wenn nur auf diese Weise der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V erreicht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Doppelversorgung der Sicherstellung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des Versicherten dient. Der Besuch eines Kindergartens stellt ein allgemeines Grundbedürfnis in diesem Sinne dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 4 ;