Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27.08.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens für seine bei A. Bildungszentrum K. ausgeübte Tätigkeit.
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