LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 05.04.2022
5 Sa 282/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2023, 8
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 20.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 430/20

Anspruch auf eigene Abrechnung über NachzahlungKein Berichtigungsanspruch fehlerhafter AbrechnungNachvollziehbarkeit von Abrechnungen von ArbeitsentgeltInhaltliche Anforderungen an Gehaltsabrechnung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.04.2022 - Aktenzeichen 5 Sa 282/21

DRsp Nr. 2022/7187

Anspruch auf eigene Abrechnung über Nachzahlung Kein Berichtigungsanspruch fehlerhafter Abrechnung Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen von Arbeitsentgelt Inhaltliche Anforderungen an Gehaltsabrechnung

1. Im Falle einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt kann ein Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht die Berichtigung der bereits erteilten Abrechnungen beanspruchen, sondern nur eine eigene Abrechnung über die Nachzahlung. 2. Aus der Abrechnung muss erkennbar sein, wie sich das gezahlte Arbeitsentgelt zusammensetzt. Ausschlaggebend ist dabei, welche Gehaltsbestandteile der Arbeitgeber tatsächlich zugrunde gelegt hat. Diese Gehaltsbestandteile sind korrekt auszuweisen. Gehaltsbestandteile dürfen weder zu einer einzigen Summe zusammengefasst noch darf das Gehalt fiktiv in tatsächlich nicht geleistete Bestandteile aufgespalten werden.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 20.10.2021 - 11 Ca 430/20 - teilweise abgeändert, soweit die Verurteilung für den Zeitraum Mai 2019 bis einschließlich Februar 2020 erfolgte. In diesem Umfang wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu 60 %, die Klägerin zu 40 % zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 92 Abs. 1;

Tatbestand: