Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2018 wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem sich der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2018 wendet und sein Begehren weiter verfolgt, ihm unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Traunstein vom 22. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Niederbayern vom 14. Oktober 2016 Leistungen nach dem
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