Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 03.09.2020 sowie der Bescheid des Beklagten vom 10.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.04.2017 geändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger Kosten in Höhe von 2.317,98 Euro zu erstatten.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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