BSG - Urteil vom 05.04.2012
B 10 EG 10/11 R
Normen:
BEEG § 2 Abs. 8;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 13 EG 16/10
SG Köln, vom 21.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 EG 15/09

Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbstständig Erwerbstätigen; Geltung des steuerrechtlichen Zuflussprinzips

BSG, Urteil vom 05.04.2012 - Aktenzeichen B 10 EG 10/11 R

DRsp Nr. 2012/10949

Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbstständig Erwerbstätigen; Geltung des steuerrechtlichen Zuflussprinzips

Das bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigende Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist.

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, soweit es die Erstattungspflicht des Klägers betrifft.

Im Übrigen wird auch das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21. Januar 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 8;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe des Elterngeldes des Klägers.