BSG - Urteil vom 29.08.2012
B 10 EG 20/11 R
Normen:
BEEG § 2; BEEG § 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 495
NJW 2013, 10
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 24.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 EG 4/09
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 10 EG 9/08

Anspruch auf Elterngeld; Rechtmäßigkeit der Anknüpfung der Bemessung an die Lebensmonate des Kindes

BSG, Urteil vom 29.08.2012 - Aktenzeichen B 10 EG 20/11 R

DRsp Nr. 2012/23164

Anspruch auf Elterngeld; Rechtmäßigkeit der Anknüpfung der Bemessung an die Lebensmonate des Kindes

1. Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Elterngeldberechtigte keine Leistungserbringung nach Kalendermonaten beanspruchen können. 2. Im Rahmen des BEEG stellen Arbeitsentgeltbeträge dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufenden Arbeitslohn dar, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handelt, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen geleistet werden und eine hinreichende Beziehung zu der tatsächlich erbrachten Arbeit haben.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. Juni 2011 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BEEG § 2; BEEG § 4;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe des Elterngeldanspruchs des Klägers.