Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Höhe des Elterngeldanspruchs der Klägerin.
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