LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.10.2017
L 11 EG 2911/17
Normen:
BEEG § 2c;
Fundstellen:
DStR 2018, 1131
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 22.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 EG 597/17

Anspruch auf ElterngeldKeine Berücksichtigung nachträglich ausbezahlter Gehaltszahlungen aus einem Vergleich bei der Bemessung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.2017 - Aktenzeichen L 11 EG 2911/17

DRsp Nr. 2017/17488

Anspruch auf Elterngeld Keine Berücksichtigung nachträglich ausbezahlter Gehaltszahlungen aus einem Vergleich bei der Bemessung

Gehaltszahlungen aufgrund eines vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleichs, die später als drei Wochen nach Ablauf eines Jahres für Lohnabrechnungszeiträume des vergangenen Kalenderjahres ausbezahlt werden, sind als sonstige Bezüge bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 22.06.2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 2c;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Anspruchs auf Elterngeld.