Für das Klageverfahren
Für das Berufungsverfahren
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine angemessene Entschädigung für die unangemessene Dauer zweier im Zusammenhang stehender Gerichtsverfahren aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechtes, die jeweils beim Sozialgericht (
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