BGH - Urteil vom 20.10.2016
III ZR 302/15
Normen:
SGB VIII § 24 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 02.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1455/14
OLG Dresden, vom 26.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 319/15

Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall einschließlich anteiliger Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer im Wege der Amtshaftung

BGH, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen III ZR 302/15

DRsp Nr. 2016/18363

Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall einschließlich anteiliger Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer im Wege der Amtshaftung

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. August 2015 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB VIII § 24 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der beklagten Stadt im Wege der Amtshaftung Ersatz von Verdienstausfall einschließlich anteiliger Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer S. (nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten) wegen unterbliebener Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für ihren am 16. Januar 2013 geborenen Sohn.