LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.11.2021
L 11 KA 1/20
Normen:
SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 72 Abs. 2; SGB V § 82 Abs. 1; SGB V § 119 Abs. 1 S. 2; SGB V § 119 Abs. 2 S. 2; SGB V § 120 Abs. 3 S. 1; BMV-Ä § 24 Abs. 2 S. 4-5; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 04.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 KA 12/15

Anspruch auf Erteilung einer Überweisungsbefugnis für ein Sozialpädiatrisches Zentrum - SPZRechtmäßigkeit von Überweisungen durch ermächtigte ärztlich geleitete EinrichtungenKein genereller Ausschluss der Überweisungsbefugnis von SPZ

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen L 11 KA 1/20

DRsp Nr. 2022/6362

Anspruch auf Erteilung einer Überweisungsbefugnis für ein Sozialpädiatrisches Zentrum - SPZ Rechtmäßigkeit von Überweisungen durch ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen Kein genereller Ausschluss der Überweisungsbefugnis von SPZ

1. In der Ausgestaltung der vertragsärztlichen Stellung durch § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä liegt kein Verstoß gegen höherrangiges Recht und kein ungerechtfertigter Eingriff in den vertragsärztlichen Status. 2. Es gibt keine sachliche Grundlage für einen generellen Ausschluss der Überweisungsbefugnis von SPZ.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 4. Dezember 2019 geändert. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten vom 8. Juli 2015 hinsichtlich der Entscheidung über die Nichterteilung einer Überweisungsbefugnis rechtswidrig gewesen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4), 6) und 7), die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 72 Abs. 2; SGB V § 82 Abs. 1; SGB V § 119 Abs. 1 S. 2; SGB V § 119 Abs. 2 S. 2; SGB V § 120 Abs. 3 S. 1; BMV-Ä § 24 Abs. 2 S. 4-5; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand