Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 06.07.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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