LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 23.10.2017
L 11 R 3184/17 ER-B
Normen:
SGG § 86b;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 06.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 1701/17

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen VerfahrenKeine Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs durch die Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2017 - Aktenzeichen L 11 R 3184/17 ER-B

DRsp Nr. 2018/191

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Keine Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs durch die Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung

Wird die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstrebt, folgt aus einer ggf bestehenden Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt weiter aufzuklären, noch nicht, dass ein Anspruch auf die begehrte Rente wahrscheinlich ist.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 06.07.2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 86b;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.