BSG - Urteil vom 13.05.1998
B 14 EG 9/97 R
Normen:
BErzGG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 4 Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
SozR-3 7833 § 2 Nr. 7

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

BSG, Urteil vom 13.05.1998 - Aktenzeichen B 14 EG 9/97 R

DRsp Nr. 1999/2345

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

1. Auch wenn die Bemessung des Arbeitslosengeldes auf einem Arbeitsentgelt für eine Teilzeitbeschäftigung von nicht mehr als 19 Wochenstunden beruht, schließt der Bezug von Arbeitslosengeld den Anspruch auf Erziehungsgeld aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 4 Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I

Die Beklagte bewilligte der Klägerin für ihre am 17. Januar 1995 geborene Tochter Erziehungsgeld (Erzg) bis zum Ablauf des 12. Lebensmonats des Kindes (Bescheid vom 22. März 1995). Streitig ist, ob die Beklagte die Leistungsbewilligung mit Wirkung ab dem 11. Lebensmonat wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld (Alg) aufheben und das für diesen Monat bereits ausgezahlte Erzg zurückfordern durfte.