LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.09.1997
L 1 Eg 30/97
Normen:
BErzGG § 2 Abs. 2 Nr. 1 § 2 Abs. 3 § 2 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 28.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 Eg 1819/96

Anspruch auf Erziehungsgeld bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen L 1 Eg 30/97

DRsp Nr. 2006/23863

Anspruch auf Erziehungsgeld bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld

§ 2 Abs 2 Nr 1 BErzGG ist dahin auszulegen, daß bei Vorliegen einer zulässigen Beschränkung der Verfügbarkeit auf 19 Wochenstunden und entsprechender Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes trotz des Bezuges von Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Diese Auslegung ist möglich und mit Blick auf Art 3 GG geboten, weil andernfalls die Bezieher von Arbeitslosengeld einerseits und Erwerbstätige und die Bezieher anderer Sozialleistungen andererseits ungleich behandelt würden, obwohl dafür keine vertretbaren Gründe bestehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 2 Abs. 2 Nr. 1 § 2 Abs. 3 § 2 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 28.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 Eg 1819/96