BErzGG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 4 ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. u DBuchst. ii; SGB I § 30 Abs. 2, § 31 ;
Fundstellen:
FEVS 43, 299
SozR 3-7833 § 1 Nr. 5
Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer
BSG, Urteil vom 29.08.1991 - Aktenzeichen 4 REg 5/91
DRsp Nr. 1998/7754
Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer
1. Von der Anwendung des BErzGG sind Ausländer, die in der Zeit, für die sie Erziehungsgeld begehren, den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse dauerhaft, erlaubt und rechtlich beständig im Inland haben, nur dann ausgeschlossen, wenn dies spezialgesetzlich oder durch zwischen- oder überstaatliches Recht angeordnet ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BErzGG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 4 ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. u DBuchst. ii; SGB I § 30 Abs. 2, § 31 ;
Gründe:
I
Streitig ist die Gewährung von Erziehungsgeld.
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