Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines Deutschen
BSG, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 14 REg 8/95
DRsp Nr. 1996/30219
Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines Deutschen
Die Ausländerbehörde muß das Aufenthaltsrecht eines Ausländers beim Anspruch auf Erziehungsgeld bereits zu Beginn des Leistungszeitraums förmlich festgestellt haben. Der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis steht auch bei einem ausländischen Ehegatten eines Deutschen der erteilten Erlaubnis nicht gleich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]