BSG - Urteil vom 28.02.1996
14 REg 8/95
Normen:
AuslG § 23 § 25 § 69 ; BErzGG § 1 Abs. 1a § 1 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
DRsp VII(700)65a
SozR 3-7833 § 1 Nr. 18
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 19.04.1995

Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines Deutschen

BSG, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 14 REg 8/95

DRsp Nr. 1996/30219

Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines Deutschen

Die Ausländerbehörde muß das Aufenthaltsrecht eines Ausländers beim Anspruch auf Erziehungsgeld bereits zu Beginn des Leistungszeitraums förmlich festgestellt haben. Der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis steht auch bei einem ausländischen Ehegatten eines Deutschen der erteilten Erlaubnis nicht gleich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AuslG § 23 § 25 § 69 ; BErzGG § 1 Abs. 1a § 1 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

Die Klägerin begehrt Erziehungsgeld (Erzg).