LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.03.2017
L 8 SB 3879/16
Normen:
BVG § 30 Abs. 16; BVG § 35 Abs. 1 S. 6; SGB IX § 145; SGB IX § 159 Abs. 7; SGB IX § 69 Abs. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; SGB IX § 70 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 19.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 SB 719/15

Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs G im SchwerbehindertenrechtUnerheblichkeit der individuellen Schmerztoleranz

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - Aktenzeichen L 8 SB 3879/16

DRsp Nr. 2017/6830

Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "G" im Schwerbehindertenrecht Unerheblichkeit der individuellen Schmerztoleranz

Dass die Gehstrecke im Sinne des Merkzeichens "G" nur mit Schmerzen bewältigt werden kann, ist kein maßgebliches gesetzliches Beurteilungskriterium. Besondere Auswirkung auf die Gehfähigkeit verlangt ein derart ausgeprägtes Schmerzbild, das nach medizinischer Erfahrung zwingend eine Limitierung der Wegstrecke beinhaltet. Die individuelle Schmerztoleranz ist dagegen kein geeigneter Beurteilungsmaßstab einer das Merkzeichen "G" rechtfertigenden Behinderung.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" auch dann vor, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erst durch ein Zusammenwirken von Gesundheitsstörungen und großem Übergewicht erheblich beeinträchtigt wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.09.2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 16; BVG § 35 Abs. 1 S. 6; SGB IX § 145; SGB IX § 159 Abs. 7; SGB IX § 69 Abs. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; SGB IX § 70 Abs. 2;

Tatbestand